Ist ein geleastes Fahrzeug wegen eines Unfalls, Brandes oder Diebstahls abzuschreiben, so wird Ihrem Kunden von seiner Erstversicherung zwarder übliche Zeitwert erstattet, nicht aber die meist erhebliche finanzielle Diskrepanz zur fälligen Ablösesumme aus dem Leasing-Vertrag. Das Einfordern kann dabei für Sie zu administrativen und finanziellen Belastungen führen – von der Cashflow-Einschränkung bis hin zum Bruch der Kundenbeziehung.
Die GAP-Versicherung schützt Ihre Kunden und reduziert zugleich Ihr finanzielles Risiko. Das Sicherungsprogramm verbessert nicht nur Ihre eigene Produktpalette, sondern verschafft Ihrem Unternehmen und gegebenenfalls Ihren Händlern merkliche Zusatzeinnahmen. Weitere Vorteile bieten Ihnen das monatliche Reporting sowie ein gründlicher, schneller Service bei Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen.
Die GAP-Versicherung kann dem Darlehens- oder Leasing-Nehmer bei Vertragsabschluss optional angeboten oder pauschal von Ihnen für alle Verträge abgeschlossen werden.
Maßgeschneidert auf Ihre Ansprüche: Die GAP-Schutzoptionen
Abhängig von Ihrem Bedarf und den Erfordernissen Ihrer Kunden bietet Ihnen die GAP-Versicherung im Fall von Totalschaden/Diebstahl alternative Optionen zur Deckung der Differenz zwischen: